Mitarbeiter­wohnungsbau

Personalgewinnungs- und Bindungsinstrument

Wohnen als Teil einer sozialen Vergütung

Erster Schritt: Implementierung eines Versorgungswerkes (BAV-Kasse). Die BAV-Kasse ist eine partiell steuerbefreite, rechtlich selbständige Versorgungseinheit. Diese verfügt über ein eigenes – vom Unternehmen abgetrenntes -Sondervermögen, dass durch Zuwendungen gespeist wird. Durch monatliche Vorsorgebeiträge für die Mitarbeiter, Sonderzahlungen und weitere, aus Steuervorteilen resultierende Zahlungen verfügt die BAV-Kasse über ein stabiles Einkommen, welches unabhängig von der Bilanz des Trägerunternehmens ist.

Erwerb von Grundstücken

Die BAV-Kasse erwirbt oder pachtet ein Grundstück und erreichtet darauf in kostengünstiger Modulbauweise Wohnungen. Falls kalkulatorisch sinnvoll, können auch Bestandsimmobilien durch das Versorgungswerk angekauft werden.

Mitarbeiter­mietverträge

Die Belegungsrechte der Wohnungen werden vom Trägerunternehmen bestimmt. Vermieter ist hingegen die BAV-Kasse / das Versorgungswerk. Die Mieteinnahmen sind hier steuerfrei gestaltbar. Das ermöglicht kostengünstige Mieten, die so einen wertvollen Bestandteil der Arbeitsvergütungen bilden. Die Mietverträge können generell oder nur der Höhe nach an das Arbeitsverhältnis gebunden werden. Daraus ergibt sich ein hervorragendes Instrument zu Mitarbeiterbindung und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber.

Finanzierung | Förderung

Aufgrund der stabilen und regelmäßigen Einkünfte durch die monatlichen Vorsorgebeiträge in der BAV-Kasse verfügt diese über eine gute Kreditwürdigkeit. Alle möglichen staatlichen Förderprogramme, insbesondere auch die für energieeffizientes Wohnen können ausgeschöpft werden. Bei unseren Mitarbeiterwohnungen handelt es sich um NULL-ENERGIE-HÄUSER auf der Basis von Solarstrom und Heizungsanlagen basierend auf modernster Wasserstofftechnologie oder Fernwärmenutzung.

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