Betriebsrente hat Tradition

Seit den 1830er Jahren gibt es soziale Unterstützungskassen. Diese Form der Rentenvorsorge ist älter als die gesetzliche Rentenversicherung und als alle Angebote von Versicherungsunternehmen.

Grundsätzlich versteht man unter betrieblicher Altersversorgung (bAV) alle finanziellen Leistungen die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt und damit verspricht. Dazu gehören Leistungen bei Tod oder Invalidität und Berufsunfähigkeit oder eben die lebenslange Rente, die häufig auch steuerbegünstigt in einem Betrag gewährt werden kann und damit absolut kalkulierbar für den Arbeitgeber ist. 

Laut § 1 a BetrAVG haben alle Arbeitnehmer einen einklagbaren Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Ungeachtet dessen ist diese aus einem modernen Vergütungssystem nicht mehr wegzudenken. Der Kampf um die besten Arbeitnehmer, Employer Branding, Mitarbeiterbindung wird nicht allein durch attraktive Bruttovergütungen gewonnen, sondern ein Bündel von Maßnahmen, in denen die betriebliche Altersversorgung eine immer größere Rolle spielt.

Vom Staat gewünscht und gewollt:

Der Staat fördert den Aufbau von Betriebsrenten in erheblichem Umfang. Bis zu bestimmten jährlichen Grenzen werden die Einzahlungen „aus dem Brutto“ gespart. Das bedeutet: Auf diese Sparbeträge fallen keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben an.

Direkt sparen statt Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der bekannteste Durchführungsweg, den auch die meisten Arbeitnehmer kennen. Die BAV-Kasse nutzt eine andere versicherungsfreie Form der bAV, die „pauschaldotierte Unterstützungskasse“ und ist eine soziale, (partiell) steuerbefreite und rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie verfügt über ein eigenes – vom Arbeitgeber abgetrenntes – Sondervermögen, das durch Zuwendungen gespeist wird.

Dabei werden alle steuerlichen Vergünstigungen und Förderungen gleichermaßen ausgeschöpft. Allerdings wird keine Versicherung gebraucht. Die Versorgungsbeiträge fließen nicht ab. Das angesparte Versorgungskapital in der BAV-Kasse fließt als Darlehen an das Unternehmen zurück und schafft so sofortige verfügbare Liquidität bzw. bietet die Möglichkeit der Innenfinanzierung.

Betriebliche Altersvorsorge zum Nulltarif

Pensionszusagen restrukturieren – Unter­nehmens­bewertung verbessern!

Pensionszusagen stellen wegen der Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung ein größeres Problem in der Handelsbilanz dar. Somit ist die Auslagerung von Pensionszusagen bei vielen Unternehmen mit dem Ziel nach Bilanzbereinigung, Verbesserung von Kennzahlen und des Ratings ein verständlicher Wunsch.

Die Implementierung einer BAV-Kasse kann hier eine von verschiedenen Lösungsansätzen sein. Beratung zur Auslagerung ist jedoch ein komplexes und anspruchsvolles Thema. Daher bieten wir im Rahmen der Kooperation mit der Authent Gruppe und einem Team von Spezialisten  individuell maßgeschneiderte Lösungskonzepte.

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„Wir liefern nicht nur eine fachlich fundierte Beratung für rentable Versorgungssysteme, sondern auch die funktionierende Umsetzung sowie die “technische“ Implementierung und Verwaltung von Versorgungssystemen. Wir sehen uns als Erfahrungs- und Qualitätsmarktführer“.

Manfred Baier
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
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IHK:
„Echte“ Betriebsrente mit der versicherungsfreien bAV-Lösung

(Magazin IHK Ausgabe 09.2022)

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IHK Titelthema:
„Die eigene Bank im Unternehmen“

(Magazin der IHK Lüneburg-Wolfsburg „Unsere Wirtschaft“ Ausgabe 10.2018)

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Handelsblatt:
„Aus Kosten Liquidität“

(Neues Betriebsrenten-Modell für den Mittelstand, 15.12.2004)

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Handelsblatt:
„Betriebsrente stärkt Liquidität“

(Alternative Finanzierung, 28.07.2009

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Handelsblatt:
„Betriebsrente dient als Liquiditätspolster“

(Rentenmodell, 07.01.2010)

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Wirtschaftswoche:
„So bekommen Sie vier Prozent Garantiezins vom-AG“
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Personalwirtschaft.de
„Pauschale Unterstützungskasse krisensicherer“

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FAZ
„Insolvenzgefahr durch-Betriebliche Altersvorsorge“