ZEIT einen WERT geben

Praktisch für berufliche Auszeiten, Weiterbildungen oder den Vorruhestand

Zeitwertkonten (ZWK) sind die intelligente Lösung für eine attraktive Arbeitszeitgestaltung. Wie kein anderes Modell tragen sie dem Wertewandel der Gesellschaft Rechnung.

Irgendwann eine Auszeit nehmen (Sabbatjahr) oder früher in Rente gehen und trotzdem Lohn erhalten – für viele Beschäftigte ist dies eine attraktive Vorstellung. Als Ersatz für die ehemalige Altersteilzeit hat der Gesetzgeber 2009 mit dem Flexi-II-Gesetz die Möglichkeit von Zeitwertkonten geschaffen. Arbeitszeit kann über einen langen Zeitraum angespart und später als Freizeit genutzt werden.

enosi-lebenslauf

Wie funktioniert die Ansparphase?

Anders als herkömmliche Arbeitszeitmodelle werden ZWK in Geld geführt. Es funktioniert ähnlich wie ein Bankkonto, auf das ein Teil vom Lohn oder Gehalt eingezahlt wird. Auch Sonderzahlungen, Urlaubs-/ Weihnachtsgeld, Prämien, etc. können ganz oder teilweise auf einem ZWK angelegt werden.

Überstunden werden entsprechend des Stundenlohnes umgerechnet und so als Geldbetrag angespart. Das geht auch bei nicht genutztem Urlaub, sofern er den gesetzl. Mindesturlaub übersteigt.

Höhe und Einzahlungsmodus (regelmäßig und/oder einmalig) sind dabei vollkommen frei und individuell gestaltbar. Es gibt keine gesetzlichen Unter- oder Obergrenzen.

Es lohnt sich, denn ….

Wer ein Zeitwertkonto bespart, kommt zusätzlich in den Genuss des sogenannten Brutto-Spareffekts. Das bedeutet: Der Staat unterstützt den Aufbau von Wertguthaben, wie auch bei der betrieblichen Altersvorsorge durch die Befreiung der Steuer- und Abgabenbelastung während der Ansparphase.

Dadurch können schneller und effektiver (sehr) hohe Wertguthaben angespart werden.

enosi-sicher

Ist das Geld sicher?

Bei einem Zeitwertkonto ist die Frage nach der Insolvenzsicherung elementar. Denn wer möchte schon sein verdientes Geld im Laufe der Zeit verlieren. Deshalb gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung des Wertguthabens gegen Störfälle und bei Insolvenz des Arbeitgebers.

 www.gesetze-im-internet.de

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Beschäftigten bei einer Freistellung den Wert des Guthabens zu gewährleisten (Werterhaltungsgarantie).

So können Zeitwertkonten genutzt werden

Auszeit oder Teilzeit

Längerfristige Freistellungen oder die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Teilzeit) können mit dem aufgebauten Wertguthaben finanziert werden. Ein Grund für die Reduzierung der Arbeitszeit können beispielweise Aus- und Weiterbildung, das berufsbegleitende Studium oder andere Qualifizierungsmaßnahmen sein. Das Thema „Vereinbarkeit von Job und Familie“ bekommt immer größere Bedeutung in der modernen Arbeitswelt. Das bedeutet konkret, Zeit zu haben für die Familie. Beispielsweise in Elternzeit gehen ohne finanzielle Einbußen oder die Möglichkeit, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Das Arbeitsverhältnis bleibt erhalten und das Unternehmen bindet wertvolle Mitarbeiter und Fachkräfte.

Flexibel wie kein anderes Vergütungsinstrument:

  • Jederzeit die Möglichkeit der vollen oder teilweisen Entnahme. Achtung! Das Wertguthaben wird bei Entnahme steuer- und sozialversicherungspflichtig (Zuflussprinzip).
  • Umwandlung in eine betriebliche Altersversorgung. Achtung! Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Je nachdem, welcher Durchführungsweg gewählt wurde, sind unterschiedliche Punkte zu beachten.
  • Mitnahmemöglichkeit auf einen neuen Arbeitgeber
  • Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund.
  • Schenkung zu Lebzeiten oder Vererbung bei freier Wahl der Begünstigten.

Früher in Rente oder Altersteilzeit

Mit ZWK kann die Lebensarbeitszeit verkürzt werden. Im Vorruhestand bleibt das Beschäftigungsverhältnis bestehen. Der Beschäftigte ist weiter sozialversichert, es entsteht keine Rentenlücke bei einer Auszeit und kein Problem mit der Krankenkasse.

Auch ein sanfter Übergang in den Ruhestand ist möglich. Zum Beispiel durch schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Trotz Altersteilzeit kann bei entsprechendem Guthaben das volle Gehalt weitergezahlt werden. Für den Arbeitgeber bedeutet das ggf. den Erhalt wertvoller Fachkräfte mit einem großen Schatz an Erfahrungen und Wissen.

Dazu ein Beispiel:

enosi-funktion-zeitwertkonten

Fazit: ZWK sind innovativ und flexibel. Richtig eingesetzt, bietet dieses intelligente Vergütungsinstrument sowohl für Arbeitgeber und auch deren Beschäftige enorme Vorteile.

Umsetzung im Unternehmen

Mit geringem Aufwand sind ZWK in jedem Unternehmen implementierbar.

Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Einrichtung der Zeitwertkonten, entweder kollektiv durch Betriebsvereinbarung oder individuell durch Einzelvertrag.

Mit ENOSI digital:

Unser DATEV basiertes ZWK-Verwaltungsprogramm ermöglicht die vollständige digitale Vertragsverwaltung und garantiert die schnelle, einfache und effektive Ver- und Bearbeitung aller Geschäftsfälle. Alle alle Bearbeiter (Verwalter, Sachbearbeiter, Steuerberater, etc.) haben direkten Kontozugriff.

Verbuchung, Bilanzierung und langfristige Verwaltung sind einfach und unkompliziert.

Jeder Mitarbeiter kann über direkten Login (z.B. via APP) Informationen, wie zum Beispiel den aktuellen Kontostand abrufen.

Weitere Artikel zu dem Thema

enosi-Agrar-Magazin-ZWK
agrar Presseportal:
„Agrar- und Landwirtschaft – Typisches Erwerbsleben und Alltagsbeschreibung“
enosi-neue-caritas_dbzwk1

Neue Caritas:
„Mit dem Caritas-Fiex-Konto geht auch mal eine Auszeit“

enosi-MIT-BW_Wirtschaftsforum_Februar-2018_Artikel_Zeitwertkonten

MIT Wirtschaftsforum:
„Digitales Arbeiten 4.0: Besser mit Zeitwertkonten“

enosi-Beispiel-HUK-ZWK

inFranken.de:
„Work und Life in Balance in der HUK- COBURG: So gut ist das Zeitwertkonto“

enosi-Wertguthaben_in_KMU

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
„Wertguthaben in KMU“

enosi-Wertguthaben_Fragen_und_Antwortkatalog

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
„Wertguthaben – Fragen- und Antwortenkatalog“

enosi-Wertguthaben_Arbeitsleben_aktiv_gestalten_Broschuere_Bundesministerium_fuer_Arbeit_und_Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
„Arbeitsleben Aktiv gestalten. So profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte von Wertguthaben“